Erste Hürden genommen

Bundestag hat Corona-Regeln beschlossen: Das steht im Gesetz zur "Bundes-Notbremse"

 Deutscher Bundestag, 223. Sitzung Plenum und Debatte Aktuell, 21.04.2021, Berlin, Ralph Brinkhaus im zeigt im Plenum auf Jens Spahn der auf der Regierungsbank sitzt mit Horst Seehofer bei der 223. Sitzung des Deutschen Bundestag in Berlin Berlin Ber
Die geplante Corona-Notbremse hat im Bundestag zu einem heftigen Schlagabtausch geführt.
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Gesetzentwurf muss noch durch den Bundesrat

Shoppen, Schulen, Spaziergänge durch die Nacht – all das soll die Bundes-Notbremse regeln. Die Gesetzesänderung gegen die dritte Corona-Welle hat im Bundestag eine wichtige Hürde genommen: Die Mehrheit der Abgeordneten stimmte am Mittwoch in zweiter Lesung dem Entwurf für eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes zu. In namentlicher Abstimmung votierten 342 Abgeordnete für das Gesetz. Es gab 250 Nein-Stimmen und 64 Enthaltungen.

Im Bundestag hatte es zuvor einem heftigen Schlagabtausch gegeben. In zweiter Lesung hatten die Fraktionen von Union und SPD dafür gestimmt. AfD, FDP und Linke stimmten gegen das Gesetz. Die Grünen hatten sich enthalten. Die Opposition kritisierte dann vor der entscheidenden Abstimmung im Plenum unter anderem erhebliche Grundrechtseinschränkungen. Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) verteidigte die Neuregelungen, die zu mehr Verständlichkeit und größerer Unterstützung bei den Bürgern beitragen sollten.

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Neue Corona-Regeln gelten frühestens ab Samstag

Die Notbremse soll bundesweit verbindliche Regeln für schärfere Corona-Gegenmaßnahmen festlegen. Bei hohen Infektionszahlen sollen weitgehende Ausgangsbeschränkungen von 22 Uhr bis 5 Uhr greifen. Auch ein Stopp von Präsenzunterricht und strengere Bestimmungen für Geschäfte sollen dem Eindämmen der Neuinfektionen dienen.

Die Vorschriften könnten frühestens ab Samstag greifen. Bevor das geschehen kann, müssen sie am Donnerstag noch den Bundesrat passieren. Zudem muss Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz noch unterzeichnen, und es muss noch offiziell verkündet werden.

Rund 8.000 Menschen demonstrieren vor der Tür

Vor der Tür haben rund 8.000 Menschen nach Schätzungen der Polizei im Regierungsviertel demonstriert – die Polizei löst die Versammlung nun auf. Der Sprecher der Polizei, Thilo Cablitz, sagte, Schwerpunkt sei rund um die Straße des 17. Juni. Es sei bedauerlich, dass die Menschen es nicht einsähen, dem Infektionsschutz genüge zu tun, sagte der Sprecher. Laut Polizei wurden die wegen der Pandemie gebotenen Mindestabstände immer wieder missachtet und die Teilnehmer trugen zum großen Teil auch keinen Mund-Nasen-Schutz.

Gezogen werden soll die „Bundes-Notbremse“, wenn in einem Landkreis oder einer Stadt die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) an drei Tagen hintereinander über 100 liegt (Wie es bei Ihnen aussieht, sehen Sie auf unserer Infografik). Auf eine ähnliche Notbremse hatten sich Anfang März auch schon Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten verständigt. Eine teils zögerliche Umsetzung in den Ländern stieß aber auf Kritik besonders des Bundes. Daher soll nun ein Bundesgesetz greifen. Fürs Umschalten auf Fernunterricht in den Schulen soll ein höherer Schwellenwert von 165 gelten.

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Kernpunkte der "Notbremse" für Regionen mit hohen Corona-Infektionszahlen:

Ausgangsbeschränkungen

Von 22 Uhr bis 5 Uhr darf man die Wohnung oder sein Grundstück nicht verlassen - mit Ausnahmen für Notfälle, die Berufsausübung, Pflege und Betreuung, die Versorgung von Tieren oder andere gewichtige Gründe. Joggen und Spaziergänge sollen bis Mitternacht erlaubt bleiben, allerdings nur alleine.

Private Kontakte

Es darf sich höchstens ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit. Für Zusammenkünfte von Ehe- und Lebenspartnern oder zur Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts gilt die Beschränkung nicht. Zu Trauerfeiern sollen bis zu 30 Menschen zusammenkommen dürfen.

Shoppen

Fürs Einkaufen jenseits des Lebensmittel-, Drogerie-, Buch- und Blumenhandels sowie anderer Bereichen soll gelten: Geschäfte können Kunden nur einlassen, wenn sie einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben. Steigt der Wert über 150, wäre nur noch das Abholen bestellter Waren (Click & Collect) erlaubt.

Schulen

Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz drei Tage hintereinander über 165, wird ab dem übernächsten Tag der Präsenzunterricht verboten. Ausnahmen für Abschlussklassen und Förderschulen sind möglich.

Kinderkrankentage

Eltern sollen mehr Entlastung bekommen, die Zahl der Kinderkrankentage soll erhöht werden. Details dazu hier.

+++ Alle Regeln der Bundes-Notbremse finden Sie hier noch einmal in unserer Web Story +++

TV NOW-Doku: Zwischen Hoffnung und Tod - wer hat Schuld am Impf-Desaster?

Könnten in Deutschland bereits mehr Menschen geschützt sein? Wer trägt die Schuld am Impf-Desaster? Die Bundesregierung? Die EU? Die Hersteller? Oder die Bundesländer? Die Dokumentation geht den Verantwortlichkeiten auf den Grund. Auf TVNOW: "Zwischen Hoffnung und Tod".

Quelle: DPA / RTL.de